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Schadenersatz-, Gewährleistungs- und Verkehrsrecht:
Viele Menschen sind im Laufe ihres Lebens von Schäden und Beschädigungen betroffen; sei es bei Arbeits-, Verkehrs- oder Sportunfällen, sei es im Rahmen von Vertragsverhältnissen, sei es, dass ihr Gepäck bei einer Flugreise verloren geht oder aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers.
Besonders häufig treten Streitigkeiten rund um das Auto auf. Gleich nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldeinsicht des Unfallgegners noch sehr groß. Nur keine Polizei!!!
Umso größer ist die Überraschung über den Brief der gegnerischen Haftpflichtversicherung, der einige Zeit später zugestellt wird: Plötzlich sind Sie die/der Schuldige.
Abgesehen von Verschuldensfragen bei Verkehrsunfällen betreffen Streitigkeiten häufig den Kauf und Verkauf sowie die mangelhafte Reparatur eines Fahrzeuges.
Ich berate und vertrete gegenüber Versicherungsunternehmen, Behörden, Schlichtungsstellen und Gerichten sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von schadenersatz- und gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen. Dies umfasst Schadenersatzansprüche aus Personenschäden (Schmerzengeld, Verunstaltung, Heilungskosten, Schockschäden, Verdienstentgang) ebenso wie Schadenersatzansprüche aus der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen.
Versicherungsrecht:
Das Versicherungsrecht regelt im Wesentlichen das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. Bei Problemen mit Ihrer Haftpflicht-, Voll- und Teilkasko-, Unfall- oder Rechtsschutzversicherung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Produkthaftungsrecht:
Ich vertrete sowohl Hersteller, Importeure und Händler in gerichtlichen Auseinandersetzungen bei der Abwehr von produkthaftungsrechtlichen Ansprüchen als auch Privatpersonen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Schäden, die auf mangelhafte Produkte zurückzuführen sind.
Ärztehaftpflicht, Patientenrecht:
Immer mehr Patienten verlassen das Krankenhaus in einem gesundheitlich schlechteren Zustand, als sie eingeliefert wurden. Sofort taucht bei den Patienten der Verdacht auf, Opfer eines medizinischen Kunstfehlers geworden zu sein. Ich vertrete Patienten, die durch eine fehlerhafte medizinische Leistung, sei es durch einen Facharzt, Allgemeinmediziner oder eine Krankenanstalt, zu Schaden gekommen sind, sowohl vor den Schlichtungsstellen als auch vor Gericht.
Führerscheinrecht:
Die Führerscheinabnahme, korrekt eigentlich der Entzug der Lenkerberechtigung, kann gerade dann, wenn das Auto beruflich unbedingt gebraucht wird, fatal werden. Nicht immer ist sie wirklich gerechtfertigt, auch die Entzugsdauer kann sehr oft erfolgreich verkürzt werden. Verweigern Sie niemals den Alkotest! Kontaktieren Sie rasch einen Rechtsanwalt! Die Fristen im Entzugsverfahren sind äußerst kurz. Ich vertrete Sie gerne vor sämtlichen Behörden.
Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrecht:
Das Verwaltungsrecht ist äußerst umfangreich und für den juristischen Laien oft nur schwer durchschaubar. Besonders Ihre Stellung als sogenannte Partei im Verwaltungsverfahren und Ihre Rechte müssen in der Praxis oft erst erkämpft werden. Besonders die unteren Verwaltungsinstanzen halten an ihrer Verwaltungspraxis gerne eisern fest; eine Änderung ist meistens nur über die unabhängigen Verwaltungssenate und Höchstgerichte wie Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu erreichen, und vor letzteren müssen Sie von einem eingetragenen Rechtsanwalt vertreten sein. Ich stehe Ihnen im gesamten Verwaltungs(straf)verfahren zur Seite.
Strafrecht:
Allzu schnell kann man vor dem Strafrichter stehen. Denken Sie beispielsweise nur an einen Unfall im Straßenverkehr. Bei einer Verletzung des Unfallgegners oder eines Fahrzeuginsassen kann es rasch zu einer Einleitung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. Besonders im Strafverfahren brauchen Sie jemanden auf Ihrer Seite.
Aber auch ein Opfer einer Straftat benötigt den Beistand eines Rechtsanwaltes. Sie können sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Ich bin Ihnen behilflich bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen den Täter und wahre Ihre Interessen bereits im Strafverfahren als Ihr Privatbeteiligtenvertreter.
Inkassowesen:
Ist Ihnen jemand noch Geld schuldig? Ich bin Ihnen bei der Eintreibung des ausstehenden Betrages außergerichtlich als auch gerichtlich behilflich und vertrete Sie auch gerne im Exekutionsverfahren.
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